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EU-Kommission zwingt Meta: WhatsApp muss für konkurrieren...
Jakob Steinschaden, co-written by newsrooms.ai · 2026-06-10 · via Trending Topics

WhatsApp am Smartphone. © Canva Pro

WhatsApp am Smartphone. © Canva Pro

Die Europäische Kommission hat Meta per einstweiliger Verfügung verpflichtet, den kostenlosen Zugang zu WhatsApp für konkurrierende KI-Assistenten wiederherzustellen. Die Maßnahme gilt bis zum Abschluss des laufenden Wettbewerbsverfahrens und soll verhindern, dass der Markt für KI-Assistenten irreparablen Schaden nimmt, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.

Hintergrund: Metas Zugangssperre und ihre Folgen

Am 15. Oktober 2025 führte Meta eine neue Richtlinie ein, die Drittanbieter von allgemeinen KI-Assistenten vom sogenannten WhatsApp for Business API ausschloss. Damit war nur noch Metas eigener KI-Assistent, Meta AI, über WhatsApp erreichbar. Nach einer Überarbeitung der Richtlinie ließ Meta ab dem 4. März 2026 zwar wieder Drittanbieter zu, erhob jedoch Gebühren, die die Kommission als faktisches Zugangverbot einstufte.

Die Kommission hatte das Verfahren im Dezember 2025 eröffnet. Im Februar 2026 folgte eine erste Beschwerdepunktemitteilung, im April 2026 eine ergänzende Mitteilung mit der ausdrücklichen Absicht, Meta zur Wiederherstellung des Zugangs zu verpflichten. Nun liegt die formelle Entscheidung vor.

Meta AI tief in WhatsApp verankert

Metas hauseigener KI-Assistent, Meta AI, ist tief in WhatsApp integriert und für Nutzerinnen und Nutzer leicht erkennbar: Ein lila-blauer Ring in der rechten unteren Ecke der App-Startseite kennzeichnet den direkten Zugang zum Assistenten. Meta AI basiert auf dem konzerneigenen KI-Modell Muse Spark. Durch diese enge Verzahnung mit der Plattform genoss Meta AI gegenüber Konkurrenzprodukten einen strukturellen Vorteil, den die Kommission als wettbewerbswidrig eingestuft hat.

OpenAI zog sich bereits im Jänner zurück

Nicht alle Drittanbieter warteten auf eine regulatorische Lösung. OpenAI trennte seine WhatsApp-Anbindung für ChatGPT bereits im Jänner 2026, nachdem Meta neue Nutzungsbedingungen eingeführt hatte. Das Unternehmen kommunizierte den Schritt direkt an betroffene Nutzerinnen und Nutzer und konzentrierte sich eigenen Angaben zufolge darauf, den Wechsel so reibungslos wie möglich zu gestalten. Auch andere Anbieter, die WhatsApp als offene Schnittstelle für allgemeine KI-Modelle genutzt hatten, wurden von der Plattform ausgeschlossen.

Die Entscheidung der Kommission im Detail

Die Kommission stützt ihre Entscheidung auf drei zentrale Feststellungen. Erstens hält Meta mit WhatsApp seit mindestens Jänner 2023 eine marktbeherrschende Stellung im EWR-weiten Markt für Verbraucherkommunikationsanwendungen. Zweitens hat Meta diese Stellung missbraucht, indem es den Zugang zu einer zuvor offenen Infrastruktur verweigerte. Drittens besteht dringender Handlungsbedarf, da der Markt für KI-Assistenten sich in einer entscheidenden Entwicklungsphase befindet, in der kleinere Anbieter und Neueinsteiger noch Chancen haben, etablierte Akteure herauszufordern.

Meta wird verpflichtet, den Zugang für Drittanbieter zu den Bedingungen wiederherzustellen, die vor dem 15. Oktober 2025 galten, also insbesondere kostenfrei. Die Frist für die Umsetzung beträgt fünf Arbeitstage. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie tägliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes.

Stimme der Kommission

„Heute verlangen wir von Meta, den Zugang zu WhatsApp für konkurrierende KI-Assistenten wiederherzustellen, während wir untersuchen, ob die Beschränkungen gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen. In sich schnell entwickelnden Märkten kann der Wettbewerb verloren gehen, lange bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Diese einstweiligen Maßnahmen werden den Wettbewerb im wachsenden Markt für KI-Assistenten schützen, indem sie einen wichtigen Zugangspunkt zu Verbrauchern in Europa erhalten.“

Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission

Einordnung und Ausblick

Die Entscheidung ist erst die zweite einstweilige Maßnahme, die die Kommission seit Inkrafttreten der Verordnung 1/2003 erlassen hat. Das erste vergleichbare Verfahren betraf 2009 den Halbleiterhersteller Broadcom. Das inhaltliche Verfahren gegen Meta läuft weiter, eine gesetzliche Frist für den Abschluss besteht nicht. Die Kommission betont, dass die einstweiligen Maßnahmen die Wirksamkeit einer möglichen abschließenden Entscheidung sichern sollen.

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