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Ab Juli drohen Autofahrern Bußgelder bis 30.000 Euro – fü...
Artem Sandler · 2026-06-16 · via inside digital

Ab dem 1. Juli 2026 treten viele neue Vorschriften in Kraft. Einige davon sind für Autofahrer von maßgeblicher Bedeutung, während andere einfach nur interessant oder von Relevanz für künftige Entwicklungen im deutschen Straßenverkehr sind. Zu finden sind die neuen Regularien im fünften „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. Wir geben einen Überblick.

Neuerungen im Straßenverkehr zum 1. Juli 2026

Folgend findest du eine Auswahl an neuen Regularien, die bereits in wenigen Wochen in Kraft treten. Ab welchem Zeitpunkt der digitale Führerschein umgesetzt wird, bleibt indes weiterhin ungewiss. Hier müssen zunächst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Einsatz von „Scan-Cars“ zur digitalen Parkraumkontrolle

Sogenannte Scan-Fahrzeuge sorgten bereits 2025 für viel Aufsehen. Damals startete in Baden-Württemberg ein Pilotprojekt für digitale Parkberechtigungskontrolle, bei dem besagte Technologie zum Einsatz kam. Ab Juli könnte die Zahl solcher Spezialautos nun deutlich zunehmen, denn dann tritt erstmals eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für ihren Einsatz in Kraft. Zudem umfasst die neue Vorschrift auch stationäre Kennzeichenerfassung an Parkzeitvorrichtungen. Das Gesetz hebt hervor, dass Personen und Fremdkennzeichen technisch unkenntlich gemacht werden müssen. Zudem sind Scan-Fahrzeuge entsprechend zu kennzeichnen und die Löschfrist für gespeicherte Daten beträgt ohne Verstoß maximal 24 Stunden.

Auto, Scan-Fahrzeug
Ein umherfahrendes Scan-Fahrzeug im Praxistest Image source: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Verjährungsfrist verdoppelt sich

Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wie etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß, einem Überholverstoß oder Handy am Steuer galt bisher eine Verjährungsfrist von drei Monaten – solange kein Bußgeldbescheid verschickt oder eine Klage erhoben wurde. Erst anschließend stieg die Frist auf sechs Monate. Die neue Regelung ersetzt das zweistufige System durch eine einheitliche Frist von sechs Monaten. Erst nach Ablauf dieser Zeit gilt eine Ordnungswidrigkeit in Zukunft als verjährt.

Neue Bußgeldvorschrift zum Punktehandel

Wer acht oder mehr Punkte in Flensburg anhäuft, muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Um das zu verhindern, versuchen manche Autofahrer, ihre Beteiligung an einem Verkehrsverstoß zu verschleiern. Solche Täuschungen sind verboten. Genauso, wie das Anbieten und die Vermittlung entsprechender Dienstleistungen. Wer gegen diese Regel verstößt, nimmt künftig eine Geldbuße in Höhe von bis zu 30.000 Euro in Kauf.

Bewohnerparken ausgeweitet

Grundsätzlich kann jeder einen Bewohnerparkausweis beantragen, der in einem Bewohnerparkgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und über ein auf sich zugelassenes Fahrzeug verfügt. Ab Juli wird das Bewohnerparken jedoch auf Personengruppen mit besonderem gebietsübergreifenden Parkraumbedarf ausgedehnt. Heißt: Auch Pflegekräfte, Handwerker und Co. dürfen demnächst problemlos in Bewohnerparkgebieten ihre Autos abstellen.

Online-Fahrzeugdatenauskunft per FIN

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) darf demnächst digital Auskünfte über zwei Kategorien erteilen: technische Fahrzeugdaten und fahrzeugbezogene Maßnahmen. Zu Letzteren gehören beispielsweise Rückrufe aufgrund von Mängeln sowie deren Durchführungsstand. Dabei darf jeder die Auskunft einholen, der über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) verfügt. Dazu muss diese lediglich auf der dazugehörigen Internetseite des KBA eingegeben werden.

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