Der chinesische Autohersteller BYD hat laut Golem am 1. Juni 2026 eine ungewöhnliche Garantie angekündigt: Das Unternehmen haftet vollständig für Schäden, die während der Nutzung seiner Urban-NOA-Funktion (Navigate on Autopilot) entstehen. Diese Regelung gilt auch, wenn menschliche Fahrer:innen das Fahrzeug überwachen.
BYD durchbricht übliche Haftungsregeln
BYD implementiert diese Regel bei dem Assistenzsystem God’s Eye und beim intelligenten Parken. Vorerst gilt das allerdings nur im chinesischen Markt. In Europa steht die Funktion noch nicht zur Verfügung.
Urban NOA entspricht dem überwachten autonomen Fahren auf Level 2++, vergleichbar mit Teslas FSD oder Mercedes-Benz‘ MB.Drive Assist Pro. Das Fahrzeug übernimmt zwar die komplette Fahraufgabe, doch Fahrer:innen müssen jederzeit eingreifen können. Erst ab Level 3 dürfen sich Fahrer:innen vom Verkehrsgeschehen abwenden. Dann haftet normalerweise der Hersteller. BYD durchbricht dieses Prinzip nun für die niedrigere Automatisierungsstufe.
Unternehmen will mehr Vertrauen schaffen
Nach eigenen Angaben deckt BYD „sämtliche finanzielle Schäden direkt, sofern ein rechtlich relevanter Unfall während der regelkonformen Nutzung der urbanen NOA-Funktion eintritt.“ Die Garantie läuft ein Jahr und gilt für Neukund:innen sowie Bestandskund:innen, die auf God’s Eye 5.0 upgraden.
„Regelkonform“ bedeutet, dass Fahrer:innen das Fahrgeschehen überwacht haben. Kontrolliert wird dies üblicherweise per Innenraumkamera. Hintergrund der Initiative soll die geringe Nutzung des Systems im städtischen Bereich durch chinesische Kund:innen sein. BYD will das Vertrauen in die Technik unter verschiedenen Witterungsbedingungen stärken.
Noch fehlende Regulierung in Europa
Parallel stellte BYD den Xuanji A3 vor, einen eigens entwickelten Chip für autonomes Fahren. Drei verbundene Chips sollen Level 3 und Level 4 unterstützen und 2.100 TOPS (Tera-Operationen pro Sekunde) liefern. Das ist vergleichbar mit Nvidias Drive-Hyperion-System. Der Xuanji A3 verbraucht laut BYD 20 Prozent weniger Energie pro TOPS als vergleichbare Chips.
God’s Eye erhält mit der Xuanji-2.0-Architektur „eine branchenweit erstmalige Satelliten-Sensorarchitektur, ein weiterentwickeltes physisches KI-Großmodell sowie ein selbstlernendes Daten-Schwungrad“. Letzteres beschreibt BYD als „sich selbst verstärkende Feedback-Schleife, bei der Interaktionen von Nutzer:innen relevante Daten erzeugen.“ Das System basiert auf realen Fahrszenarien und verbessert das KI-Modell kontinuierlich.
In Europa fehlt noch die Regulierung für Level 2++. Die UN/ECE-Regelung 171 (DCAS) soll jedoch eine Ergänzung erhalten. Damit soll die Technologie ab Anfang 2027 zulässig werden. Tesla erhielt bereits Ausnahmegenehmigungen in den Niederlanden und Litauen. Mercedes-Benz plant die urbane Punkt-zu-Punkt-Navigation Ende 2026 in einzelnen deutschen Städten. BYDs Vorstoß könnte den Wettbewerb um Vertrauen in autonome Systeme verschärfen.
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