


















Einem Brandenburger AfD-Kommunalpolitiker bleibt eine Einstellung in den gehobenen Polizeidienst trotz anfänglicher Zusage vorerst verwehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Eilverfahren, dass der frühere AfD-Fraktionsvorsitzende in einer Gemeindevertretung nicht zum Beamten für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei in der Hauptstadt ernannt werden muss, wie ein Sprecher mitteilte.
Der Polizist legte daraufhin sein Mandat in der Gemeindevertretung nieder und suchte um Eilrechtsschutz nach. Er gab unter anderem an, die Entwicklungen der AfD Brandenburg, die seit 2020 vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt und seit 2025 als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird, nicht in ihrer Tragweite erkannt zu haben. Er betonte laut einem Gerichtssprecher, nicht in überörtliche Parteistrukturen eingebunden gewesen zu sein. Die AfD Brandenburg ist vom Verfassungsschutz 2025 als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft worden.
Das Verwaltungsgericht wies den Antrag zurück und erklärte, der Antragsteller sei AfD-Mitglied gewesen, bei der Kommunalwahl angetreten und AfD-Fraktionsvorsitzender geworden. Dies zeige seine inhaltliche Identifikation mit den Zielen der Partei. Er habe auch nicht glaubhaft dargelegt, dass er sich aus eigener Überzeugung vollständig distanziert habe, so das Gericht. Die Niederlegung seines Mandats habe er mit der Einstufung der AfD als rechtsextrem begründet. Diese sei aber bereits ein Jahr zuvor erfolgt.
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