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Onlineshopping: Ab Freitag gilt die Pflicht zum Widerrufsbutton in Onlineshops
DER SPIEGEL · 2026-06-18 · via DER SPIEGEL - Schlagzeilen

Wer im Internet einen Vertrag schließt, erledigt das meist mit einem einzigen Klick. Ihn wieder aufzulösen, gleicht dagegen oft einer digitalen Schnitzeljagd nach E-Mail-Adressen und versteckten Formularen. Damit ist ab Freitag Schluss, denn ab dem 19. Juni wird der »Widerrufs-Button« auf Webseiten und in Apps zur Pflicht. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: Ein Onlinewiderruf muss künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst.

Die neue Regelung betrifft fast den gesamten Onlinehandel im sogenannten B2C-Bereich (Business to Consumer), greift also, wenn Unternehmen Geschäfte mit Privatpersonen abwickeln. Ob großer Versandriese, kleiner Spezialshop, Streaminganbieter oder Schulungsplattform, wer Verträge im Netz anbietet, muss die Widerrufsfunktion ab morgen bereitstellen. Bei Marktplätzen wie Amazon und eBay liegt die Verantwortung für die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.

Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er greift somit beim klassischen Onlineeinkauf von Waren, bei Dienstleistungen und digitalen Gütern wie Streamingabos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten und Versicherungen.

Mit zwei Klicks zum Widerruf

Um versehentliche Stornierungen im Vorbeigehen zu vermeiden, schreibt das Gesetz einen zweistufigen Prozess vor. Auf Shop-Webseiten muss ab morgen eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer klaren Aufschrift wie »Vertrag widerrufen« platziert sein. Ein Klick darauf führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher nur die nötigsten Daten zur Zuordnung wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eintragen müssen. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden. Ein finaler Klick auf einen Bestätigungsbutton schließt den Vorgang ab, woraufhin der Händler den Eingang sofort automatisch per E-Mail bestätigen muss.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, die neue Regelung bringe für Verbraucher mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz . Das eigentliche Widerrufsrecht ändere sich dadurch jedoch nicht. Der Widerruf sei weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage nachdem der Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten wurde.

Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage finden 79 Prozent der Befragten, dass ein verpflichtender Widerrufs-Button den Widerruf von Onlinekäufen erleichtert. Lediglich 8 Prozent sehen das nicht so, 13 Prozent machten keine Angabe. Jeder Dritte gibt an, dass ein leicht zugänglicher Widerrufs-Button die Bereitschaft erhöht, online einzukaufen. YouGov hat vom 8. bis 10. Juni 2071 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland befragt.

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, für Verbraucherinnen und Verbraucher werde es nun einfacher, im Internet geschlossene Verträge zu widerrufen: »Schluss mit endlosem Suchen und mühsamem Durchklicken.« Das spare Zeit und Nerven und verbessere den Schutz vor ungewollten Verträgen. Hubig sprach von einem echten Gewinn für den Verbraucherschutz und einer fairen Lösung: »Denn wenn der Vertragsschluss im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.«

Verbände kritisieren die Vorgaben

Branchenverbände kritisieren die verpflichtende Einführung. »Schon heute sind Widerruf und Rückgabe im Onlinehandel bei den hier ansässigen Anbietern problemlos und äußerst einfach möglich«, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth. Das Widerrufsrecht sei längst bekannt. Genth kritisiert, die neuen Vorgaben seien primär für kleinere Unternehmen mit erheblichen Bürokratielasten verbunden.

Kritik übt auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel. Viele Händler gewährten bereits längere Rückgabefristen als vorgeschrieben, sagt Geschäftsführerin Alien Mulyk. Mit dem neuen Button komme es zu Verwirrung bei Verbrauchern. »Das erhöht die Abmahngefahr deutlich.« Dazu entstünden weitere Risiken. Theoretisch könnte ein Bot massenhaft Bestellungen tätigen und dann widerrufen. Dagegen müssten Betreiber nun Vorkehrungen treffen.

Der Bundesverband Onlinehandel hält eine Vereinfachung des Widerrufsrechts für unnötig. Dies werde bereits häufig ausgenutzt, sagt Hauptgeschäftsführerin Heidi Kneller-Gronen. »Da werden neue Schuhe bestellt, die alten abgetragenen als Widerruf zurückgeschickt. Da werden teure Kaffeevollautomaten für die große Party ausufernd genutzt und nach der Party widerrufen.« Die Schäden für Händler seien hoch. Der Verband fordert klare Grenzen für Missbrauch.