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„Missbrauch durch Bilder“: Fokus auf Nacktheit laut Beric...
Martin Holland · 2026-06-23 · via heise online News

Wenn es um den „Missbrauch durch Bildmaterial“ geht, ist die Beschränkung auf die Weitergabe von Nacktfotos oder sexuell expliziten Bildern ohne eine Einwilligung viel zu eng. Gegen Millionen Frauen in aller Welt könnte fast jedes Foto als Waffe benutzt werden. Deshalb sollte ein stärkerer Fokus darauf gerichtet werden, ob die Einwilligung für eine bestimmte Art der Verbreitung vorliegt. Das fordert die gemeinnützige Organisation Chayn, die sich der geschlechtsbasierten Gewalt widmet und für einen neuen Bericht dutzende Frauen pakistanischer Herkunft interviewt hat. Die Befragten haben aus dem Land und der Diaspora berichtet, welche schwerwiegenden Konsequenzen die verschiedensten Bilder für sie gehabt haben – auch wenn darauf überhaupt niemand nackt war.

Als „Missbrauch durch Bildmaterial“ („Image-Based Abuse“) bezeichnet Chayn „das Aufnehmen, das Weitergeben oder die Androhung der Weitergabe eines Bildes oder Videos einer Person ohne deren Einwilligung“. Dabei fehlt explizit der Verweis darauf, dass es sich um ein Nacktbild, das Bild einer halb nackten Person oder die sexuell eindeutige Darstellung einer Person handelt. Das begründen sie damit, dass für Frauen nicht nur aus Pakistan auch Fotos, die sie beim Sitzen neben einem Klassenkameraden zeigen oder ganz normale Selfies dramatische Konsequenzen haben können. So könnten sie wegen eines Bildes zur Heirat gezwungen werden, ihren Arbeitsplatz verlieren, Gewalt erfahren oder gar umgebracht werden. Betroffen sei oft die ganze Familie. Das gelte auch für Fotos, die im Rest der Welt überhaupt keine Aufmerksamkeit erregen würden.

Auf Basis der Erfahrungsberichte fordern die Verantwortlichen von Tech-Konzernen unter anderem, dass Fotos nur noch online gestellt werden dürfen, wenn vorher bestätigt wurde, dass alle identifizierbaren Personen ihr Einverständnis gegeben haben. Zudem müssten Gesichter leicht unscharf gemacht werden können. Wenn ein Bild gemeldet werde, müsse es bis zur Klärung gesperrt werden. Die für die Prüfung verantwortlichen Teams müssten über die jeweilige Kultur informiert sein, zudem müssten Betroffene die Möglichkeit bekommen, ihre eigene Erfahrung zu beschreiben. Das sei besser als der Zwang, Meldungen in starre Kategorien einzuordnen. Gesetzgeber müssten die Einwilligungspflicht in den Rechtsrahmen aufnehmen, als Beispiel werden Dänemark und Frankreich genannt.

In dem Bericht wird zudem darauf verwiesen, dass neben der Einwilligung noch andere Aspekte in den Vordergrund gerückt werden sollten. Dabei beziehen sich die Verantwortlichen zum einen auf die Absicht, die mit der Verbreitung eines Bildes verfolgt wird. Die dürfe für mögliche Konsequenzen aber nicht alleine entscheidend sein, denn „ein Mann, der ein Bild seiner Frau verbreitet, um ihr zu schaden, handelt mit klarer und dokumentierter Absicht, ein Mann, der ohne nachzudenken, ein WhatsApp-Bild weiterleitet, vielleicht nicht.“ Dabei können die Konsequenzen für die Frau identisch sein. Zum anderen wird auf den angerichteten Schaden verwiesen, der zuweilen überhaupt nicht mit den Bildinhalten in Verhältnis zu stehen scheint. Hier müsse die jeweilige Kultur mit einbezogen werden. Der Bericht ist online einsehbar.

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(mho)