





























Für die europäische Kryptobranche endet am 1. Juli eine der wichtigsten Fristen ihrer bisherigen Geschichte. Mit diesem Datum läuft die Übergangsphase der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) aus – jenes Regelwerks, das als erstes umfassendes EU-Gesetz für die Branche Börsen, Broker und Wallet-Anbieter unter eine formale Finanzaufsicht stellt, wie sie für Banken seit Langem gilt.
Unternehmen, die bis dahin keine Zulassung erhalten haben, dürfen keine europäischen Kundinnen und Kunden mehr bedienen oder müssen ihr Geschäft in der EU ganz einstellen. MiCA ersetzt den bisherigen Flickenteppich aus 27 nationalen Regimen durch ein einheitliches Regelwerk: Wer in einem Mitgliedstaat eine Lizenz erhält, bekommt einen „Pass“ für den gesamten Binnenmarkt. Im Gegenzug gelten einheitliche Vorgaben zu Eigenkapital, Unternehmensführung, Schutz von Kundengeldern und Geldwäscheprävention.
Das Ausmaß der bevorstehenden Marktbereinigung ist beträchtlich. Nach Angaben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, die im April eine Verlängerung der Frist ausgeschlossen hatte, verfügten bis heute erst rund 250 Unternehmen über eine Vollzulassung – von mehr als 1.200, die zuvor über nationale Kryptoregistrierungen in der EU tätig waren.
Das entspricht einer Umstellungsquote von deutlich unter einem Fünftel. Die große Mehrheit der bisherigen Anbieter steht damit kurz vor Fristende ohne Lizenz da. Nationale Aufseher warnen, dass ein Weiterbetrieb ohne Genehmigung nach dem 1. Juli aufsichtsrechtliche – in Frankreich sogar strafrechtliche – Folgen haben kann.
In einer öffentlichen Stellungnahme hat die ESMA präzisiert, wie nicht zugelassene Krypto-Dienstleister (Crypto-Asset Service Provider, CASP) ihr Geschäft abwickeln müssen. Die Behörde erwartet, dass diese Anbieter ihre EU-Aktivitäten „geordnet abwickeln“ und dabei die Interessen ihrer Kundschaft schützen. Konkret nennt die ESMA drei Pflichten:
Die Abwicklung müsse im Einklang mit allen einschlägigen EU- und nationalen Vorschriften sowie den Geldwäsche-Pflichten erfolgen, betont die Behörde. CASPs außerhalb der EU erinnert sie zudem daran, dass sie EU-Kundschaft weder bedienen noch aktiv ansprechen dürfen – auch nicht im Geschäftskundenbereich.
An die Kundinnen und Kunden nicht lizenzierter Anbieter richtet die ESMA eine ausdrückliche Warnung: Sie genießen „nicht den Schutz von MiCA“, einschließlich der Absicherung ihrer Vermögenswerte. Die Behörde ruft Nutzer:innen auf, im ESMA-Register zu prüfen, ob ihr Anbieter zugelassen ist, und im Zweifel rasch zu handeln – etwa, indem sie ihre Kryptowerte auf eine zugelassene Plattform oder in eine selbstverwahrte Wallet (Self-Custody) übertragen.
ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden stünden mit den betroffenen Unternehmen in direktem Kontakt und könnten nach Fristende „koordinierte Maßnahmen“ gegen nicht lizenzierte Anbieter ergreifen.
Für lizenzierte Anbieter verspricht der Stichtag Vorteile: Ziehen sich unlizenzierte Wettbewerber zurück, fällt deren Kundschaft potenziell den Verbleibenden zu. Eine Reihe bekannter Namen hat die Zulassung bereits erhalten:
Auch der Standort Wien hat sich neben Bitpanda zu einer Anlaufstelle entwickelt: Die FMA erteilte unter anderem KuCoin EU, Bybit EU und der AMINA Bank Zulassungen. Mit dem einheitlichen MiCA-Pass können diese Anbieter ihre Dienste im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum erbringen.
Das bislang prominenteste mögliche „Opfer“ der Frist ist Binance, die weltweit größte Kryptobörse. Reuters hatte zunächst unter Berufung auf zwei eingeweihte Personen berichtet, der Lizenzantrag bei der griechischen Marktaufsicht (Hellenic Capital Market Commission) stehe kurz vor der Ablehnung.
Inzwischen hat Binance den Antrag in Griechenland offiziell zurückgezogen und will die Zulassung stattdessen in einem anderen Mitgliedstaat beantragen. Das Unternehmen erklärte, man arbeite seit 18 Monaten konstruktiv mit den Aufsehern zusammen und sei zuversichtlich, „in den kommenden Monaten eine Lizenz zu erhalten“. Welcher Mitgliedstaat es sein wird, will die Börse erst öffentlich machen, wenn die Entscheidung feststeht.
Bis zum 1. Juli werde man die notwendigen Schritte unternehmen, um die geltenden Vorgaben einzuhalten, so Binance. Das bedeute, dass „einige Nutzerinnen und Nutzer betroffen sein können“ – diese würden direkt informiert.
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