























Die Polizei traf ihn kurz vor einem Rasthof an. Der Mann gab an, seine Mitfahrgelegenheit habe ihn vergessen und dies sei der kürzeste Heimweg gewesen. Die Beamten ermahnten ihn demnach, künftig nicht zu Fuß die Autobahn zu nutzen. Wie er schließlich nach Hause kam, war zunächst unbekannt.
Die Polizei weist darauf hin, dass es verboten ist, die Autobahn zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu nutzen.
Und wo es nun zu Beginn der Sommerferien sogar richtig voll auf den Straßen werden könnte, lesen Sie hier.
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