


























Menschen vor Bahn-Infoschalter
Foto: NIBOR / action pressFür viele Bahnreisende dürfte es vergangene Nacht erst einmal darum gegangen sein, überhaupt noch ans Ziel zu kommen. Eine Störung im digitalen Funknetz hatte in der Nacht den Bahnverkehr in ganz Deutschland vorübergehend zum Erliegen gebracht (was hinter den Zugausfällen steckt, lesen Sie hier ).
Doch welche Entschädigungen oder Erstattungen gibt es für Kunden, die von dem Chaos betroffen waren?
Bei größeren Verspätungen können Fahrgäste zumindest Teile ihres Ticketpreises zurückfordern. Konkret sind es 25 Prozent, wenn der Zug mindestens eine Stunde später als geplant ankommt. Bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Verfällt die dazugebuchte Sitzplatzreservierung, kann man sich auch dafür das Geld zurückholen.
Gut zu wissen: Bahnunternehmen können Entschädigungen nur bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen ablehnen. Dazu gehört unter anderem Sabotage. Sicherheitsbehörden gehen im aktuellen Fall bislang nicht davon aus. Als tatsächliche Ursache für die Probleme wird laut Deutscher Bahn derzeit der »planmäßige Tausch einer technischen Komponente« vermutet.
Die Bahn hat nach eigenen Angaben zwar Taxi‑ und Hotelgutscheine ausgegeben. Doch was ist, wenn man zu denen zählte, die keine erhalten haben und auf eigene Faust tätig werden mussten?
Taxi: Strandet man in der Nacht, darf man in der Regel mit dem Taxi oder einem anderen Verkehrsmittel zum Ziel weiterfahren – Kosten werden bis zu einer Höhe von 120 Euro erstattet.
Hotel: Wer auf eigene Faust ein Zimmer buchen musste, weil es kein Angebot der Bahn gab, bekommt angemessene Übernachtungskosten erstattet. Was angemessen heißt, lässt sich nicht genau taxieren – es hängt vom Angebot vor Ort ab. Stehen mehrere Hotels zur Auswahl, sollte man nicht gerade das teuerste wählen.
Die Bahn informiert auf ihrer Webseite über Fahrgastrechte. Wer ein Kundenkonto hat, kann Entschädigungen und Erstattungen direkt online auf der Bahnwebsite oder in der »DB Navigator«-App einfordern.
Alle anderen müssen das sogenannte Fahrgastrechte-Formular ausdrucken, ausfüllen und dann entweder an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt schicken oder bei einem Reisezentrum im nächsten Bahnhof abgeben.
Verbraucher können sich zudem an eine Schlichtungsstelle wenden , um Ansprüche geltend zu machen.
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