























Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte dadurch erreichen, dass der Prüfer ihm die Prüfplakette ohne Untersuchung des Anhängers gibt. Vor Gericht räumte der Polizist laut der »Augsburger Allgemeinen« die Bestechung grundsätzlich ein. Bei dem bezahlten Betrag habe es sich aber nicht um 70, sondern 50 Euro in bar gehandelt.
Wegen des Falls hatte der Polizist zunächst vom Gericht einen Strafbefehl erhalten. Dagegen legte er Einspruch ein, sodass es zum Prozess kam. Wie eine Gerichtssprecherin berichtete, beschränkte der Beschuldigte in der Verhandlung seinen Einspruch auf die Höhe der Strafe, daher sei der Vorwurf der Bestechung rechtskräftig geworden. Das Gericht reduzierte die Strafe dann von18.000 Euro von (180 Tagessätzen zu je 100 Euro) auf rund 7800 Euro (90 Tagessätzen zu je 87 Euro).
Seinen Job dürfe der Vorfall den Polizisten wohl nicht kosten: Das Gericht stufte den Fall laut der »Augsburger Allgemeinen« als minderschwer ein. Der Richter sagte demnach, er gehe davon aus, dass es die Vorgesetzten des Mannes angesichts dieses Urteils bei einer Verwarnung belassen werden.
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