

























So soll künftig klarer zwischen verschiedenen parteiinternen Stellen und Verfahren unterschieden werden. Die Arbeit von Beschwerdestellen soll auf eine einvernehmliche Einigung zwischen den Betroffenen abzielen und keine Sanktionen verhängen können.
Für Ordnungsmaßnahmen sind hingegen Grünen-Schiedsgerichte zuständig. Sofern es um Straftatbestände wie sexuelle Übergriffe geht, soll auf externe Beratungsstellen und die Möglichkeit zur Strafanzeige hingewiesen werden. Es gibt auch Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Sicherung der Vertraulichkeit.
Eine interne Kommission hatte der Partei vor rund einem Jahr ein vernichtendes Zeugnis für ihren Umgang mit dem Fall Gelbhaar ausgestellt. Das damals genutzte Ombudsverfahren leide »an fehlender innerparteilicher Legitimität, an fehlenden Verfahrensstrukturen und einer fehlenden Verfahrensordnung sowie an erheblichen rechtsstaatlichen Defiziten und Definitionsmängeln«, hatte die Kommission festgestellt.
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