























Das Bundesarbeitsministerium will den Achtstundentag nicht pauschal abschaffen, aber den Tarifparteien mehr Spielraum für längere Arbeitstage geben. Künftig sollen Tarifparteien anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.
Aus dem Ministerium von SPD-Co-Chefin Bärbel Bas hieß es, es handele sich um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt sei. Die Debatte über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes war bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik gestoßen, während die Arbeitgeber eine weitergehende Öffnung forderten.
Der Entwurf reagiert auch auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass ihm Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden.
Besonders kritisch bewertete der Verband, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit nur unter strengen Bedingungen und mit Tarifvorbehalt umgesetzt werden soll. »Damit wird ein zentrales Reformversprechen vollständig ausgehöhlt«, erklärte Zander.
Auch die geplante umfassende, elektronische und taggleiche Erfassung der gesamten Arbeitszeit ohne Ausnahmen lehnt der Verband entschieden ab. »Die vollständige Erfassungspflicht entkernt die Vertrauensarbeitszeit vollständig«, so Zander. Dies widerspreche dem Bedürfnis vieler Betriebe und Beschäftigter nach flexiblen Lösungen. Der Entwurf müsse »umgehend vom Tisch und grundlegend überarbeitet werden«.
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