


























Ein Gericht in Oslo hatte Høiby am 15. Juni für 34 Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt. Der 29-Jährige war unter anderem wegen vier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht angeklagt, jedoch nur in zwei Fällen verurteilt worden. Bei beiden Taten soll er mit dem Finger in eine Frau eingedrungen sein, während diese schlief. Von den anderen beiden Vorwürfen war Høiby vom Gericht freigesprochen worden.
Der 29-Jährige hatte in dieser Woche offiziell Berufung gegen das Urteil eingelegt. Wehren will er sich gegen die Verurteilung wegen der zwei Vergewaltigungen, aber auch gegen jene wegen des Missbrauchs in seiner Beziehung zu einer Ex-Freundin. Es wird damit gerechnet, dass der Berufungsprozess im kommenden Jahr stattfinden wird.
Henriksbø plant den Angaben zufolge, keine eigenständige Berufung zu den Freisprüchen einzulegen. Diese Entscheidung sei in Absprache mit den Rechtsbeiständen der betroffenen Frauen getroffen worden. Man wünsche sich jedoch, dass das Berufungsgericht das von der Vorinstanz verhängte Strafmaß noch einmal überprüfe, sofern Høibys Berufung zugelassen werde, erklärte der Staatsanwalt. In dem wochenlangen Mammutprozess gegen Høiby hatte Henriksbø sieben Jahre und sieben Monate Gefängnis gefordert.
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