

























Doch Achtung: Um Verwechslungen mit Marmelade etwa aus Erdbeeren oder Aprikosen zu vermeiden, muss Marmelade aus Zitrusfrüchten gemäß EU-Recht jetzt »Zitrusmarmelade« genannt werden. Das Wort Zitrus darf durch den Namen der jeweils verwendeten Frucht ersetzt werden.
Die ursprüngliche Festlegung beruht auf einem Verhandlungserfolg aus Großbritannien, wo Marmelade traditionell nur aus Zitrusfrüchten hergestellt wird. Vor rund fünf Jahrzehnten hatten die Briten gefordert, dass nur Marmelade aus Zitrusfrüchten auch so heißen dürfe, und hatten damit in gewisser Hinsicht Erfolg.
Laut der 1979 erlassenen EU-Richtlinie 79/693/EWG beziehungsweise deren Neufassung 2001/113/EG »über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung« durften nur Brotaufstriche Marmelade genannt werden, die mindestens 20 Prozent Zitrusfruchtanteil enthalten; dazu zählten Pülpe, Fruchtmark, Saft, wässriger Auszug, Schale.
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