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DER SPIEGEL - Schlagzeilen

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Pflegekosten: Landkreistag hält 100.000-Euro-Grenze zu hoch
DER SPIEGEL · 2026-06-16 · via DER SPIEGEL - Schlagzeilen

Bisher müssen erwachsene Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern nur dann einspringen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto pro Jahr verdienen. Gesundheitsministerin Nina Warken will das ändern und erhält dafür nun Rückhalt vom Deutschen Landkreistag. Er unterstütze die Forderung der CDU-Politikerin nach einer Senkung der Beträge des verschonten Einkommens nachdrücklich, sagte Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages, der »Rheinischen Post«. Über die 100.000-Euro-Grenze sagte er: »Diese Grenze ist in unseren Augen eindeutig zu hoch.«

Die 1995 eingeführte, gesetzliche Pflegeversicherung trägt meist nur einen Teil der anfallenden Kosten. Der selbst zu finanzierende Anteil im Pflegeheim beläuft sich im ersten Jahr derzeit etwa auf durchschnittlich rund 3500 Euro pro Monat. Allerdings springt für den, der sie nicht selbst tragen kann, das Sozialamt ein – solange die Kinder nicht zu gut verdienen. Die Grenze von 100.000 Euro war erst 2020 eingeführt worden, um Kinder von den Pflegekosten der Elterngeneration zu entlasten. Allerdings war auch damals weiterhin vorgesehen, dass die Betroffenen selbst ihr eigenes Vermögen für die Pflege einsetzen sollten.

In vielen Familien wird jedoch versucht, das eigene Vermögen vor den Pflegekosten zu schützen. Schenkungen, beispielsweise eines Hauses, können nach der aktuellen Gesetzeslage nämlich nur zehn Jahre lang zurückgefordert werden. Nur so lange kann das Sozialamt die Beschenkten bislang zur Übernahme von Pflegekosten in entsprechender Höhe verpflichten. Wenn der Schenker danach verarmt, geht das nicht mehr.

Brötel forderte deshalb auch eine Reform der Regeln für Schenkungen: »Die Sozialämter beobachten immer häufiger, dass Eltern Vermögen, insbesondere Immobilien, auf ihre Kinder übertragen, damit der Sozialhilfeträger im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern darauf nicht zugreifen kann.« Hohe Vermögen von Pflegebedürftigen müssten auch herangezogen werden können.