

























Außerdem muss das Landesamt den zuständigen Dienststellen künftig nicht nur mitteilen, ob zu einem Bewerber Erkenntnisse zu möglichen verfassungsfeindlichen Aktivitäten vorliegen, sondern auch welche.
»Unser demokratischer Staat kann nicht existieren, wenn nicht diejenigen, die für ihn arbeiten, mit beiden Beinen fest auf dem Boden der Verfassung stehen«, sagte Innensenator Andy Grote (SPD). Eine Unterwanderung sei keine theoretische Gefahr.
So habe es in den vergangenen Jahren rund 50 Fälle gegeben, bei denen erst nach der Einstellung festgestellt worden sei, dass es sich um Menschen mit extremistischer Ausrichtung gehandelt habe – »insbesondere aus dem islamistischen Spektrum und gerade an Schulen«.
Liegen Informationen zu einem Bewerber vor, haben Bewerbende ein Auskunftsrecht und müssen vor einer Ablehnung angehört werden. Ob übermittelte Informationen eine Einstellung verhindern, entscheide auch nicht das Landesamt, sondern stets die Dienststelle.
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