



























Ihm sei es lediglich um eine Abschreckung und um ein Signal gegangen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Der Mann soll zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über dem sogenannten Dachstrail aufgehängt habe, eine bei Mountainbikern beliebte, aber auch illegale Strecke zwischen den Orten Eberstadt und Grantschen. Solche Seile können zu gefährlichen Stürzen führen.
»Ich habe die zunehmende Nutzung des Trails als massives Problem für die Wildtiere und andere Waldbesucher erlebt«, so der Gartenbauer in einer Erklärung, die seine Verteidigerin verlas. Über Jahre habe er sich bemüht, die Nutzung auf legale Weise zu unterbinden. »Leider kam von den Bikern auf all meine Bemühungen hin keine Reaktion«, heißt es in dem Statement. Im Gegenteil: Der Trail sei immer intensiver genutzt worden. Dennoch sei es »eine absolut falsche Entscheidung gewesen«, die Drähte zu spannen.
Die Wut des Jagdpächters könnte mit der sogenannten Zwei-Meter-Regel zu tun haben. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland in Deutschland, das Radfahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite gesetzlich verbietet. Verankert ist das seit 1995 im Landeswaldgesetz und auch die neue grün-schwarze Landesregierung will daran nicht rütteln.
Enge Pfade, sogenannte Singletrails, sind damit bis auf wenige Ausnahmen tabu. Für Mountainbiker, die genau solche Wege suchen, ist das ein Problem. Viele weichen deshalb aus – und fahren illegal wie auf dem »Dachstrail«. Für Waldbesitzer und Jagdpächter bedeutet das: fremde Menschen auf ihrem Grund, die Wild aufschrecken, Schutzgebiete queren und ihrer Meinung nach andere Waldnutzer gefährden. Der Konflikt schwelt seit Jahren.
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