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Vorsicht, Kunde: Zu hohe Stromrechnung durch Smart-Meter-...
Ulrike Kuhlmann · 2026-06-19 · via heise online News

Smart Meter erfassen den Stromverbrauch viertelstundengenau und sind die technische Grundlage für dynamische Stromtarife. Die detaillierten Messwerte helfen, den eigenen Stromverbrauch an Börsenpreise anzupassen. Wer große Verbraucher wie E-Autos gezielt in günstigen Zeiten lädt, kann die Stromkosten senken. In Phasen mit Stromüberschuss sind sogar negative Börsenpreise möglich, bei denen man für den Strombezug Geld bekommt.

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Doch die Technik ist auf eine korrekte Zuordnung der Messstelle zum jeweiligen Haushalt angewiesen. Die sogenannte Markt-Location-ID kennzeichnet die Lieferstelle, also den jeweiligen Haushalt; sie ist unabhängig von der eigentlichen Zählernummer. Wird diese ID im IT-System des Messstellenbetreibers oder durch den beauftragten Gateway-Administrator fehlerhaft verknüpft, fließen die Daten des falschen Haushalts in die Abrechnung ein. Dann zahlen Verbraucher unter Umständen die Zeche für den Nachbarn oder rutschen ungewollt in die teure Grundversorgung.

Wer Unstimmigkeiten vermutet, sollte systematisch vorgehen. Der erste Schritt ist die Plausibilitätsprüfung: Stimmt das aufgezeichnete Verbrauchsprofil mit dem tatsächlichen Stromverbrauch im Haushalt überein? Große Verbraucher wie Backofen, Herd, Waschmaschine oder Geschirrspüler erzeugen deutliche Spitzen, die sich in den Viertelstundenwerten niederschlagen müssen. Tauchen dagegen hohe Verbräuche zu Zeiten auf, in denen niemand zu Hause war und keine relevanten Geräte liefen, ist das ein deutlicher Hinweis auf eine fehlerhafte Zuordnung.

Vor weiteren Schritten sollte man jedoch ausschließen, dass nicht unbemerkt andere Geräte im eigenen Haushalt, etwa Heizlüfter oder defekte Geräte, für den Mehrverbrauch verantwortlich sind.

Für die Kontrolle kann man die vom Messstellenbetreiber bereitgestellten Daten nutzen. Wer die Daten lieber lokal und unabhängig auswerten möchte, kann beim zuständigen Messstellenbetreiber den Zugriff auf die lokale Schnittstelle des Smart Meters beantragen.

Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten ist der Messstellenbetreiber, er ist laut § 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) für den ordnungsgemäßen Betrieb der Messstelle verantwortlich. In vielen Fällen ist dies zugleich der örtliche Netzbetreiber, rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Rollen.

Bei Problemen empfiehlt es sich, neben dem Messstellenbetreiber auch den Netzbetreiber und den Stromlieferanten zu informieren. Betroffene sollten den Sachverhalt schriftlich möglichst genau schildern. Wichtig ist hier eine sorgfältige Beweissicherung: Dokumentieren Sie auffällige Verbrauchswerte per Screenshot, bewahren Sie E-Mails auf und fertigen Sie nach Telefonaten Gedächtnisprotokolle an. Das ist auch hilfreich, falls Sie den Sachverhalt später vor Gerichten beweisen müssen.

Lassen Sie sich bei Problemen aber nicht auf Diskussionen darüber ein, ob ein Dienstleister, Techniker oder ein anderer Beteiligter den Fehler verursacht hat. Vertraglicher Ansprechpartner bleibt der Messstellenbetreiber. Er muss Fehler prüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Da Verbrauchsdaten personenbezogene Daten sind, greift bei einer fehlerhaften Smart-Meter-Zuordnung auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Nach Artikel 16 haben Verbraucher ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten.

Parallel sollten Verbraucher eine förmliche Beschwerde nach § 111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einlegen, und zwar gegenüber dem Messstellenbetreiber, dem Netzbetreiber und dem Stromanbieter. Eine zusätzliche Beschwerde bei der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde ist ebenfalls möglich.

Für entstandene Schäden wie zu viel gezahlte Beträge oder entgangene Einspeisevergütung aus einer Photovoltaikanlage haftet der Messstellenbetreiber nach § 280 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine fehlerhafte Zuordnung lässt sich technisch rückwirkend korrigieren: Da Smart Meter sämtliche Werte über die gesamte Laufzeit speichern, können die Datensätze dem korrekten Haushalt zugeordnet und rückwirkend abgerechnet werden. Je früher der Fehler gemeldet wird, desto einfacher ist jedoch die Aufklärung und umso geringer das Risiko finanzieller Nachteile.

In der aktuellen Folge des c't-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“ klären wir, wie Verbraucher ihre Rechte gegenüber dem Messstellenbetreiber durchsetzen.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

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(uk)