






















Es ist die bislang höchste Strafe gegen einen Marktplatzbetreiber – und mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die letzte: Die EU-Kommission ist sich sicher, dass der Marktplatzbetreiber Whaleco bei Temu seine Risikoeinschätzungen nicht entsprechend dem Regelwerk ausgeführt habe. Es ist erst das zweite Mal, dass ein Verstoß gegen das Digitale-Dienste-Gesetz mit einer Geldbuße geahndet wird.
Der Vorwurf gegen Temu betrifft den Kern des Digital Services Act (DSA): Nach Artikel 34 sind alle Betreiber von besonders großen Onlineplattformen und besonders großen Marktplätzen mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU dazu verpflichtet, mögliche Risiken systematisch zu erkennen und anschließend einzuhegen. Üblicherweise werden diese Prüfungen von Wirtschaftsprüfungskanzleien vorgenommen; sie beschreiben die festgestellten Risiken und deren Eindämmung durch die Plattform.
Genau dieser Pflicht soll Temu mit seinem Risikobericht nicht angemessen nachgekommen sein. „Risikobewertungen sind keine Box-Ticking-Übungen – sie sind das Rückgrat des Gesetzes über digitale Dienste“, erklärte Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen am Donnerstag. „Die Risikobewertung von Temu unterschätzt konkrete Risiken, es fehlt ih an Spezifität, sie stützt sich nicht auf solide Beweise und ist nicht umfassend.“ Es sei an der Zeit für Temu, sich an die Gesetze zu halten, betonte Virkkunen.
Temu wird vorgeworfen, nicht genug gegen in der EU illegale Güter zu tun, die auf dem Marktplatz von Händlern angeboten werden. So sei etwa bei Testkäufen ein hoher Prozentsatz dort verkaufter Ladegeräte bei grundlegenden Sicherheitstests durchgefallen, Babyspielzeug habe mittlere bis hohe Sicherheitsrisiken durch Chemikalien oder verschluckbare Teile aufgewiesen. Zudem seien die Risiken durch Empfehlungssysteme und Influencer-Promotion nicht angemessen behandelt worden.
Die 200-Millionen-Strafe gegen den chinesischen Marktplatzbetreiber wurde aufgrund der Risikoeinschätzung 2024 ausgesprochen – dem Jahr, in dem Temu überhaupt erst als besonders großer Marktplatz von der EU-Kommission klassifiziert wurde. Der Bericht für das Jahr 2025 ist öffentlich zugänglich und geht laut mit dem Fall betrauten Kreisen deutlich über die 2024 eingereichte Version hinaus.
Bereits im Juli 2025 war die EU-Kommission zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass der Temu-Betreiber Whaleco sich nicht an die geltenden Regeln gehalten habe. Mit der nun verhängten Strafe könnte Temu gegen diese Einschätzung nun entweder vor der europäischen Gerichtsbarkeit vorgehen oder diese akzeptieren.
Temu-Betreiber Whaleco betont, dass er den DSA respektiere. Dennoch sei die Entscheidung der Kommission nicht richtig und die Strafe unverhältnismäßig, erklärte ein Sprecher des Unternehmens. Es ginge zudem um die Vergangenheit und würde nicht den heutigen Stand widerspiegeln. Temu habe seitdem weitere Schritte unternommen, um Risikoeinschätzung und Verbraucherschutz besser zu gewährleisten. Die Entscheidung der EU-Kommission werde nun sorgfältig geprüft und mögliche Schritte erwogen.
Die Strafe gegen Temu ist nach der 120-Millionen-Strafe gegen die Plattform X im Dezember 2025 erst die zweite Sanktion auf Grundlage des 2022 in Kraft getretenen Regelwerks. Allerdings ist noch eine größere Zahl umfangreicher Verfahren anhängig, die aus der Frühphase des DSA stammen. Die Strafhöhe bemisst sich zum einen nach der Schwere des Verstoßes, zum anderen nach dem Jahresumsatz des Unternehmens. Unter dem Digital Services Act können bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes als Geldbuße verhängt werden, außerdem Erzwingungsmaßnahmen, um akute Verstöße zu beseitigen.
(Falk Steiner)
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