



















Rückschlag für die restriktive Visapolitik der US-Regierung: Ein Bundesrichter hat am Montag die von US-Präsident Donald Trump eingeführte Gebühr für bestimmte Arbeitsvisa für nichtig erklärt. Die Gebühr von 100.000 US-Dollar für ein Visum sei de facto eine Steuer, die die US-Regierung nicht ohne Zustimmung des Kongresses erheben könne, entschied Bundesrichter Leo Sorokin (Case 1:25-cv-13829-LTS , US-Bundesgericht für Massachusetts).
Im September 2025 hatte Trump für die Neuausstellung von Visa des Typs H-1B mittels Präsidialerlass eine Gebühr von 100.000 US-Dollar eingeführt. Mit solchen Visa können ausgebildete Arbeitskräfte auf Anforderung von US-Unternehmen einreisen und eine Arbeit aufnehmen.
H-1B-Visa sind vor allem im Silicon Valley beliebt, um ausländische Fachkräfte rekrutieren zu können. Auch Elon Musk und seine Unternehmen gehören zu den Befürwortern und Nutznießern der Regelung.
Trump wirft den Unternehmen vor, die Visa zum Lohndumping zu nutzen und ausländische Mitarbeiter gut ausgebildeten amerikanischen Fachkräften vorzuziehen. Mit der Gebühr wollte die US-Regierung dem entgegenwirken und die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte verteuern.
Darf sie nicht, entschied das Gericht auf die von den Justizministern von 20 Bundesstaaten gegen das Ministerium für Heimatschutz eingereichte Klage. Der unter US-Präsident Barack Obama eingesetzte Bundesrichter Sorokin folgte nicht der Argumentation der US-Regierung, es handle sich lediglich um eine Gebühr und sie sei deshalb berechtigt, sie zu erheben.
Auch die US-Handelskammer sowie zahlreiche Arbeitsvermittler waren gegen die Verfügung vor Gericht gezogen. Ein anderes Gericht hatte die Beschwerde der Handelskammer im Dezember zurückgewiesen und die Gebühr noch für rechtmäßig gehalten. Eine Sprecherin der US-Regierung zeigte sich deshalb in einer ersten Stellungnahme auch zuversichtlich, dass die Visumsgebühr in der Berufung wieder eingesetzt werde.
Die USA stellen jährlich 65.000 H-1B-Visa aus sowie weitere 20.000 für Fachkräfte, die in den USA berufsbegleitend einen höheren Bildungsabschluss machen wollen. Die Visa sind jeweils drei bis sechs Jahre gültig. Je nach Herkunftsland und anderen Faktoren lagen die Kosten für ein solches Visum bisher bei 2000 bis 5000 US-Dollar.
Gegen diese und andere Verschärfungen der Regeln für die Einreise in die USA unter Trump regt sich heftiger Widerstand. Erst in der vergangenen Woche hat ein Bundesgericht in Rhode Island eine Anordnung der US-Regierung kassiert, laufende Antragsverfahren für Bürger aus 39 Staaten pauschal zu stoppen.
Diesseits des Atlantiks hatte ein Vorschlag des US-Grenzschutzes, auch die visumfreie Einreise für Bürger aus verschiedenen Staaten zu verschärfen, für Schlagzeilen gesorgt. Die United States Customs and Border Protection (CBP) will den Umfang der Daten, die im Electronic System for Travel Authorization (ESTA) für eine visumsfreie Einreise erhoben werden, deutlich ausbauen.
Das ESTA-Verfahren gilt unter anderem für die Bürger der meisten europäischen Staaten, die sich bis zu 90 Tage ohne ein Visum in den USA aufhalten können. Diese sollen künftig verpflichtet werden, in ihrem ESTA-Antrag Angaben zu eigenen Social-Media-Konten der letzten fünf Jahre zu machen. Bisher waren diese nur bei Visa-Anträgen Pflichtangaben und bei ESTA freiwillig.
Darüber hinaus will die CBP im Zusammenhang mit ESTA-Anträgen „sofern möglich“ zahlreiche weitere Daten verarbeiten, darunter umfangreiche Angaben zu in den vergangenen Jahren genutzten E-Mail-Adressen und Telefonnummern, Informationen zu Familienangehörigen sowie biometrische Daten der Antragsteller.
Aus dem Vorschlag geht jedoch nicht klar hervor, dass diese Angaben ebenfalls bei der Antragstellung abgefragt werden sollen. Vielmehr lässt die Formulierung des Antrags vermuten, dass hier Daten aus anderen Quellen mit ESTA-Anträgen verknüpft werden sollen. Die CBP wollte sich dazu auf Nachfrage nicht äußern.
Unabhängig von solchen Unklarheiten regt sich auch in den USA Widerstand gegen den Vorschlag. Die Behörde hat im Rahmen der öffentlichen Anhörung zahlreiche Widersprüche erhalten, unter anderem von Vertretern der US-Reiseindustrie – und rudert bereits zurück.
Die Behörde habe rund 2000 Eingaben erhalten, erklärte Matt Davies, der für das Verfahren zuständige CBP-Exekutivdirektor im Mai auf einer Konferenz der US-Reiseindustrie. Die Social-Media-Konten der vergangenen fünf Jahre sollten nun nicht mehr grundsätzlich von allen Antragstellern abgefragt werden, sondern nur noch, wenn sich aus dem konkreten Verfahren eine Notwendigkeit ergebe.
Damit ist nun mit einer Änderung des Vorschlags und einer erneuten Anhörung zu rechnen. Das letzte Wort über die Umsetzung liegt beim Office of Management and Budget (OMB), der Kontrollinstanz sämtlicher Bundesbehörden. Zuletzt war von einer Umsetzung nicht vor Sommer die Rede, inzwischen dürfte sich das Verfahren noch weiter verzögern. Davies selbst rechnet nicht mit einer Umsetzung vor Jahresende.
Unterdessen verhandeln die USA und die EU weiter über einen Datenaustausch beim ESTA-Verfahren. Die US-Regierung macht die Teilnahme am Programm für visumsfreie Einreise vom Zugang zu europäischen Polizeidatenbanken abhängig. Wer bis Ende 2026 keine Einigung erzielt, riskiert den Ausschluss aus dem Programm für visumfreies Reisen.
(vbr)
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